Beratungsleistungen
Beratung zur Bilanzierung nach HGB und IFRS einschließlich Konzernrechnungslegung
Als Wirtschaftsprüfer haben wir umfangreiche Kenntnisse zur Rechnungslegung von Unternehmen nach HGB sowie IFRS, insbesondere hinsichtlich geplanten Änderungen in der Rechnungslegung oder möglichen Bilanzierungswahlrechten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie externe Unterstützung bei der Umsetzung von Bilanzierungssachverhalten benötigen oder eine externe Zweitmeinung zu einer geplanten Bilanzierung wünschen.
Prüfungsnahe Beratung
Bei prüfungsnaher Beratung handelt es sich um Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen oder den entsprechenden Prüfungsinhalten erbracht werden.
Das Hauptziel der prüfungsnahen Beratung ist es, Sie als Mandanten bei der Optimierung interner Prozesse, der Einhaltung von Vorschriften (Compliance) und der Verbesserung des Internen Kontrollsystems oder der Finanzberichterstattung zu unterstützen, indem Umsetzungsthemen prüferisch begleitet werden. Dies bietet sich bspw. bei der Verbesserung des Internen Kontrollsystems im Buchhaltungsprozess oder bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen an.
Sanierung und Insolvenz
Als Wirtschaftsprüfer können wir für Sie Gutachten zu spezifischen betriebswirtschaftlichen Fragen erstellen. Dies kann insbesondere in Fällen von Unternehmenskrisen notwendig sein, in denen eine Sanierung des Unternehmens erforderlich ist oder überprüft werden muss, ob Insolvenzgründe vorliegen könnten.
IDW S6-Gutachten (Sanierungskonzepte) analysieren zunächst die Krisenursachen und zeigen detaillierte Sanierungsmaßnahmen samt integrierter Finanzplanung (Bilanz, GuV, Liquidität für mindestens zwei Folgejahre) auf. Sie stellen damit oft eine Voraussetzung für die weitere Kreditvergabe durch Banken dar.
Sofern das betroffene Unternehmen eine Insolvenz in Eigenverwaltung anstrebt, wird regelmäßig eine gutachterliche Bescheinigung nach § 270a InsO benötigt. In der Bescheinigung bestätigen wir als beauftragter Wirtschaftsprüfer, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, aber keine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Anknüpfungspunkt für diese Bestätigung ist der IDW Standard 9, der die Anforderungen an die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit und die Prüfung der Finanzplanung festlegt.
Für eine Sanierung im Schutzschirmverfahren gemäß § 270d InsO, in dem die Gesellschafter unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten vorläufigen Sachwalters die Kontrolle über ihr Unternehmen behalten, werden unter Umständen ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 als Basis für die vom Schuldner zu erstellende Eigenverwaltungsplanung und den späteren Insolvenzplan benötigt. Des Weiteren können wir als Wirtschaftsprüfer die vom Schuldner im Rahmen der Eigenverwaltung vorgelegten Finanzpläne auf ihre Schlüssigkeit und Tragfähigkeit zu prüfen.
Ein weiterer Komplex, bei dem wir Sie unterstützen können, ist die Erstellung von Gutachten zur Fortführungsprognose, um festzustellen, ob die Fortführung der Unternehmenstätigkeit insbesondere mit Blick auf die Geschäftsaussichten und die Unternehmensliquidität gesichert ist.
Gutachter/Sachverständiger
Gerne unterstützen wir auch als vom Gericht bestellte Sachverständige in Rechtsstreitigkeiten zu komplexen betriebswirtschaftlichen Fragen, um eine objektive Expertise zur Klärung der anhängigen Fragen bereitzustellen.