Beratung von Instituten
Beratung von Wertpapierinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Banken
Banken und Institute haben umfangreiche aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen, sei es aus EU-Verordnungen, KWG, WpIG und WpHG oder den BaFin-Rundschreiben insbesondere zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) oder zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Wir beraten Sie gerne umfassend bei allen Fragen rund um die aufsichtsrechtlichen Themen und unterstützen Sie bei der Implementierung neuer Maßnahmen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen der Rechnungslegung nach HGB und RechKredV zur Verfügung.
Unterstützung beim Erlaubnisverfahren gemäß § 15 WpIG
Damit ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen erbringen darf, benötigt es eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörden gemäß § 15 WpIG für Ihre Geschäftstätigkeit. Um diese zu erhalten, werden von der BaFin umfangreiche Unterlagen und Informationen angefordert bspw. zur geplanten Geschäftsorganisation oder zum geplanten Geschäftsvolumen. Wir begleiten Sie in der Phase der Antragstellung, bei der Erstellung von Organisationsregelungen oder bei der Aufbereitung der Mehrjahresgeschäftsplanung.
Auslagerungen: Funktionsübernahme
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen auch durch die Übernahme oder Unterstützung der Funktion des Compliance-Beauftragten oder der Internen Revision.