Spezialprüfungen
Prüfung von Abschlüssen oder Finanzaufstellungen für besondere Zwecke
Nicht immer reicht der klassische Jahresabschluss aus, um spezifische Informationsbedürfnisse Dritter, seien es Banken, Fördermittelgeber oder Lizenzpartner, zu erfüllen. Wir führen für Sie Prüfungen von Abschlüssen für besondere Zwecke (nach IDW PS 480) sowie von einzelnen Bestandteilen oder Finanzaufstellungen (nach IDW PS 490) durch. Ob es um den Nachweis der Einhaltung von Kreditklauseln, die Bestätigung von Umsatzzahlen für Lizenzabrechnungen oder Verwendungsnachweise für Zuwendungen geht: Wir liefern Ihnen maßgeschneiderte Sicherheit. Unsere Expertise in diesem Bereich liegt in der präzisen Übersetzung individueller vertraglicher oder regulatorischer Vorgaben in ein belastbares Prüfungsurteil. Wir verstehen nicht nur die Rechnungslegung, sondern auch die zugrundeliegenden Verträge und Bedingungen, und sorgen so dafür, dass Ihre Finanzinformationen von den jeweiligen Adressaten anstandslos akzeptiert werden.
Prüferische Durchsicht nach IDW PS 900
Nicht immer ist eine umfassende Jahresabschlussprüfung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben, um das Vertrauen von Adressaten in Ihre Zahlen zu stärken. Mit einer prüferischen Durchsicht (Review) nach IDW PS 900 bieten wir Ihnen eine effiziente Alternative, die durch kritische Würdigung eine begrenzte Sicherheit über Ihren Abschluss liefert. Unsere Expertise zeigt sich hier in der gezielten Anwendung analytischer Prüfungshandlungen und Befragungen: Wir verlieren uns nicht in Details, sondern identifizieren mit geschultem Blick und Branchenerfahrung zügig wesentliche Plausibilitätslücken. So erhalten Sie eine kosteneffiziente Validierung Ihrer Finanzdaten, die Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern deutlich erhöht, ohne Ihre internen Abläufe so stark zu binden wie eine Vollprüfung.
Prüfungen von Stiftungen und Vereinen
Stiftungen und gemeinnützige Vereine tragen eine besondere Verantwortung gegenüber Förderern, Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Die Prüfung des Jahresabschlusses oder der Mittelverwendung dient daher nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern ist ein wesentliches Instrument, um Transparenz, ordnungsgemäße Geschäftsführung und das Vertrauen in die Organisation zu stärken.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Prüfung gemeinnütziger Organisationen und kennen die besonderen Anforderungen des Stiftungs- und Vereinsrechts. Unsere Prüfungen umfassen die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, die satzungsgemäße Mittelverwendung sowie die Einhaltung steuerlicher Vorgaben für gemeinnützige Körperschaften. Dabei achten wir auf Klarheit, Nachvollziehbarkeit und die besonderen Strukturen des Non-Profit-Sektors.
Der verantwortliche Berufsträger begleitet die Prüfung persönlich und gewährleistet eine enge Abstimmung mit Vorstand, Geschäftsführung und Gremien. Wichtige Themen können so zeitnah besprochen und Lösungen schnell umgesetzt werden.
Prüfung von Umwandlungen
Unternehmensumwandlungen, seien es Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen oder Formwechsel, sind komplexe rechtliche und bilanzielle Vorgänge, die zur Wahrung der Rechtssicherheit in vielen Fällen eine gesetzliche Prüfung nach dem Umwandlungsgesetz erfordern. Unsere Aufgabe ist es, die Einhaltung sämtlicher Formvorschriften sowie die Angemessenheit der bilanziellen Grundlagen und Umtauschverhältnisse zu bestätigen. Dies dient insbesondere dem Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern. Unsere Expertise liegt in der interdisziplinären Verknüpfung von Prüfungs- und Steuerberatung: Wir verfügen über spezialisiertes Wissen im UmwG und sind in der Lage, die komplexen steuerlichen und bilanzrechtlichen Implikationen vollumfänglich zu berücksichtigen. Dadurch bieten wir Ihnen nicht nur die notwendige Testierung, sondern eine reibungslose, rechtssichere Begleitung des gesamten Transformationsprozesses.
MaBV-Prüfungen (Makler- und Bauträgerverordnung)
Die jährliche Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) wird von vielen Unternehmen als formale Verpflichtung wahrgenommen. Tatsächlich bietet sie jedoch einen wertvollen Einblick in die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsabläufe. Eine sorgfältig durchgeführte MaBV-Prüfung stärkt das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden – und schafft zugleich Transparenz über interne Prozesse und Zahlungsströme.
Unsere Prüfer verfügen über umfassende Erfahrung in der Durchführung von MaBV-Prüfungen und kennen die besonderen Herausforderungen von Bauträgern, Immobilienmaklern und Hausverwaltern. Auf Basis der Vorgaben der MaBV sowie des einschlägigen IDW-Standards PS 830 prüfen wir die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, die ordnungsgemäße Verwendung von Kundengeldern sowie die internen Kontrollmechanismen des Unternehmens.
Der verantwortliche Berufsträger begleitet die Prüfung persönlich und steht während des gesamten Prüfungszeitraums als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Dadurch können Sachverhalte rasch geklärt und notwendige Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden. Unsere Mandanten profitieren von einem transparenten Prüfungsprozess, klaren Handlungsempfehlungen und einer verlässlichen Bestätigung gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Prüfungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)
Für Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, sind die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ein zentraler Bestandteil ihrer rechtlichen Verantwortung. Die Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 11 VerpackG stellt sicher, dass Mengenmeldungen korrekt sind, Systembeteiligungspflichten eingehalten werden und der Nachweis gegenüber der Zentralen Stelle Verpackungsregister vollständig erbracht wird.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung bietet jedoch weit mehr als reine Compliance-Sicherheit: Sie schafft Transparenz über Mengenströme, verbessert die Datenqualität und stellt sicher, dass interne Prozesse robust und nachvollziehbar gestaltet sind.
Unsere Prüfer verfügen über fundierte Erfahrung im Bereich der VerpackG-Prüfungen und prüfen auf Basis der einschlägigen Standards die Richtigkeit der Meldungen, die Höhe der Verpackungsmengen und die Systembeteiligungspflichten. Dabei berücksichtigen wir branchenspezifische Besonderheiten und unterstützen Unternehmen bei der Weiterentwicklung effizienter Strukturen. Die Ergebnisse bieten Ihnen nicht nur den gesetzlich erforderlichen Nachweis, sondern auch wertvolle Impulse zur Optimierung von Compliance und Prozessqualität.
Prüfung zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
In bestimmten Konstellationen wünschen sich die Gesellschafter eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch einen externen Prüfer. Wir unterstützen Sie gerne, in dem wir mit Ihnen abgestimmte Themenkomplexe und/oder Buchvorgänge prüfen oder analysieren, um Ihnen als Gesellschafter abschließend unsere Ergebnisse zur Beurteilung zu geben, ob die Geschäftsführung ordnungsgemäß und in Einklang mit den Unternehmenszielen gehandelt hat.
Bestätigungen für Banken und Investoren
Banken und Geldgeber vereinbaren mit den von Ihnen finanzierten Unternehmen oft Covenants, um ihr Risiko zu minimieren, indem sie sicherstellen, dass der Schuldner bestimmte Vertragsbedingungen erfüllt.
Wir unterstützen Sie gerne mit der Untersuchung und Bestätigung der Einhaltung der festgelegten Covenants bspw. durch EBITDA-/KPI-Bescheinigungen oder Covenant-Compliance-Bescheinigungen.