Prüfungsleistungen
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Die gesetzliche Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen bildet das Fundament für das Vertrauen, das Kapitalgeber, Banken und Geschäftspartner in Ihre Finanzberichterstattung setzen. Wir führen diese Prüfungen nach nationalen (HGB) und internationalen (IFRS) Rechnungslegungsstandards durch und liefern Ihnen die erforderliche Sicherheit über die Ordnungsmäßigkeit Ihres Abschlusses. Unsere Expertise in diesem Bereich speist sich nicht nur aus jahrzehntelanger Erfahrung unserer Partner in diversen Branchen, vom produzierenden Mittelstand bis zum Konzern. Wir setzen zudem auf einen modernen, risikoorientierten und digital gestützten Prüfungsansatz. Dieser ermöglicht es uns, effizient zu arbeiten, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Ihnen über das reine Testat hinaus wertvolle Hinweise zur Optimierung Ihrer internen Kontrollsysteme und Prozesse zu geben.
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung erfordern besondere unternehmerische Anlässe eine gezielte und oft kurzfristige Analyse. Ob es sich um gesetzliche Sonderprüfungen handelt, etwa bei Gründungen, Umwandlungen nach dem UmwG oder Squeeze-outs, oder um freiwillige Prüfungen zur Aufklärung von Unregelmäßigkeiten (forensische Prüfungen) und zur Bewertung von Compliance-Systemen: Diese Mandate verlangen ein Höchstmaß an Spezialwissen, Flexibilität und Diskretion. Unsere Kanzlei verfügt über Teams aus erfahrenen Prüfern und Beratern, die tiefgreifende methodische Kompetenz mit dem notwendigen Branchen-Know-how verbinden. Wir agieren schnell, präzise und vertraulich, um komplexe Sachverhalte für Sie zu durchleuchten und Ihnen eine verlässliche, objektive Grundlage für Ihre kritischen Entscheidungen zu liefern.